Allgemeine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft
Geeignete Junioren können bis zum ordentlichen Eintritt in den Verein als Nichtmitglieder mit Bewilligung des Vereinsvorstandes als Hilfskräfte eingesetzt werden. Vorausgesetzt wird die schriftliche Einwilligung der Eltern oder der Inhaber der elterlichen Gewalt (Hinweis auf Versicherungsproblem).
Es besteht die Möglichkeit, Aussenstehende als Hilfskräfte einzusetzen. Im Fahrdienst ist der Lokführer dafür verantwortlich.
Das Fahrpersonal ist verpflichtet am Unterhalt und bei Revisionen tatkräftig mitzuarbeiten.